Wir stellen ganz unkompliziert Ihren BAFA Förderantrag

Bis zu € 12.000 Förderung pro Wohneinheit sichern
Dauert nur 3 Tage, rechtssicher und bundesweit
Erst nach Antragstellung zahlen
Keine Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahme
Kostenlose Erstberatung vereinbaren
Kundenbewertung

So funktioniert es

Das sagen unsere Kunden

Mario Heinze
Für die Sanierung meines Einfamilienhauses wurde ich von einem Energieberater sehr gut vor Ort beraten und es wurde ein Sanierungsfahrplan erstellt. Jetzt kann ich die einzelnen Sanierungsmaßnahmen gut planen.
Barbara Krüger
Für die Dämmung meines Daches und den Tausch von Dachflächenfenster wurde ein Förderantrag in nur wenigen Tagen gestellt. Hat alles reibungslos funktioniert.
Stefan Schulz
Der Kontakt war höflich und kompetent. Eine Empfehlung von meinem Nachbar. Wir überlegen als nächstes unsere Fenster zu tauschen. Förderantrag gerne wieder mit Ihnen.

BAFA Förderung richtig beantragen

BAFA Zuschüsse sind lukrativ, es gibt jedoch einiges zu beachten. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über mögliche Förderungen, einfache Kniffe, mit denen Ihre Förderung höher ausfallen kann, Kombinationsmöglichkeiten mit weiteren Förderungen, Alternativen und häufige Fehler, die zum Verlust der Förderung führen können. Zum Schluss gibt es noch eine Übersicht, wie der Förandtrag Schritt für Schritt abläuft und was Sie in unserer kostenlosen Erstberatung erwartet.

Voraussetzung und technische Mindestanforderungen für BAFA Förderung

Fördergegenstand

Gefördert werden von dem BAFA Maßnahmen zur Energieeinsparung in Gebäuden in Deutschland. Dazu gehören Änderungen am Gebäude oder seinen technischen Systemen, die den Energieverbrauch senken. Beispiele hierfür sind die Isolierung von Wänden und Dächern, der Austausch von Fenstern und Türen, die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Nutzung erneuerbarer Energien. Auch die Installation von Geräten zur besseren Kontrolle des Energieverbrauchs oder die Einrichtung eines unterirdischen Wärmespeichers neben dem Gebäude können gefördert werden.

Übersicht Fördermöglichkeiten

Technische Mindestanforderungen

Die Förderung der energetischen Sanierungsmaßnahmen setzt die Einhaltung von diversen technischen Mindestanforderungen voraus. So dürfen Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle oder neue Fenster bestimmte U-Werte nicht überschreiten. Bei Lüftungsanlagen müssen bestimmte Wärmebereitstellungsgrade erreicht werden, wobei es zeitgleich Grenzen für die elektrische Leistungsaufnahme gibt. Auch beim Heizungstausch gibt es einiges zu beachten. In der Anlage des BEG EM befindet sich eine detaillierte Übersicht über die technischen Mindestanforderungen.

Antragstellung durch Energieeffizienz-Experten

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik ist deshalb für die Beantragung der Förderung ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Nach Abschluss des Vorhabens quantifiziert und bestätigt der Energieeffizienz-Experte die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes im Sinne einer Erhöhung der Energieeffizienz und/oder des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes durch die Einzelmaßnahme.

Eigenleistungen - Förderung der Materialkosten

Als Reaktion auf den Handwerkermangel werden seit Anfang 2023 bei Eigenleistungen die Materialkosten gefördert. Die eigene Handwerksleistung wird hingegen nicht gefördert. Um die Förderung für Materialkosten zu erhalten, muss ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung der Maßnahme und die Materialkosten bestätigen. Zudem müssen Materialrechnungen auf die Adresse des Objekts ausgestellt sein. 

BAFA- und KFW-Förderungen kombinieren

Ein KfW-Darlehen mit Zinsvorteil und Tilgungszuschuss kann bei der energetischen Sanierung des gesamten Gebäudes sehr attraktiv sein. Es müssen jedoch für das gesamte Gebäude die energetischen Anforderungen des BEG erreicht werden. Damit scheidet es für die Finanzierung von Einzelmaßnahmen aus. Auch wenn die BAFA Förderung grundsätzlich mit weiteren Förderungen kombiniert werden kann, ist die Kombination mit dem KfW Wohngebäude Kredit (261) ausgeschlossen.

Bei der Sanierung des gesamten Gebäudes nach den folgenden BEG Anforderungen, kommt der KfW Wohngebäude Kredit (261) in Höhe von bis zu € 150.000 pro Wohneinheit und bis zu 45% Tilgungszuschuss als attraktive Alternative zur BAFA Förderung von Einzelmaßnahmen in Betracht:

Energieeffizienhaus Standard

Bedingung

Denkmal

Das Gebäude unterliegt dem Denkmalschutz.

Denkmal EE

Mindestens 65 % des Energiebedarfs für das Gebäude stammt aus erneuerbaren Energien.

85

Es werden nur 85 % des Primärenergiebedarfs benötigt.

85 EE

Mindestens 65 % des Energiebedarfs für das Gebäude stammt aus erneuerbaren Energien.

70

Es werden nur 70 % des Primärenergiebedarfs benötigt.

70 EE

Mindestens 65 % des Energiebedarfs für das Gebäude stammt aus erneuerbaren Energien.

55

Es werden nur 55 % des Primärenergiebedarfs benötigt.

55 EE

Mindestens 65 % des Energiebedarfs für das Gebäude stammt aus erneuerbaren Energien.

40

Es werden nur 40 % des Primärenergiebedarfs benötigt.

40 EE

Mindestens 65 % des Energiebedarfs für das Gebäude stammt aus erneuerbaren Energien.

BAFA-Förderungen durch regionale Förderungen ergänzen

Viele Länder bieten regionale Förderprogramme an, die meist mit einer BAFA- oder KFW Förderung kombinierbar sind. Im folgenden eine Übersicht:

Bundesland

Zuschüsse

Darlehen

Weitere Informationen

Baden Württemberg

-

€ 5.000-200.000

Link zum Förderprogramm

Bayern

Für Vermieter bis € 500 Zuschuss pro Quadratmeter

Link zum Förderprogramm

Berlin

Für Heizung und Anlagentechnik bis 25% Zuschuss, max € 15.000 pro Wohneinheit

Link zum Förderprogramm

Brandenburg

Tilgungszuschuss bei Erreichen bestimmter energetischer Standards, pro Kind € 5.000 und bei geringem Einkommen weitere Tilgungszuschüsse möglich. Es gelten Einkommensgrenzen.

Zinsloses Darlehen bis € 150.000 min Invest € 500/qm

Link zum Förderprogramm

Bremen

-

-

Hamburg

Gebäudehülle, Baubegleitung, Heizung

bis € 25.000 pro Wohneinheit

Link zum Förderprogramm

Hessen

Mehrkosten der Sanierung zum Passivhaus werden mit bis zu 50% gefördert

-

Link zum Förderprogramm

Mecklenburg-Vorpommern

25% Tilgungszuschuss

Zinsloses Darlehen bis € 120.000 /Wohneinheit, 80% der zuwendungsfähigen Kosten, max € 1.500/qm

Link zum Förderprogramm

Niedersachsen

-

bis € 50.000 + € 5.000 pro Kind

Link zum Förderprogramm

NRW

Bis 50% Tilgungszuschuss

bis € 200.000 für kleinere und mittlere Einkommen

Link zum Förderprogramm

Rheinland Pfalz

bis 25% Tilgungszuschuss für kleine und mittlere Einkommen

Zinsgünstiges Darlehen, höhe Abhängig von Anzahl der Kinder

Link zum Förderprogramm

Saarland

-

max € 60.000 pro Wohneinheit

Link zum Förderprogramm

Sachsen

-

-

Sachsen Anhalt

-

€ 10.000-50.000 pro Wohneinheit

Link zum Förderprogramm

Schleswig Holstein

-

Verschiedene ab € 15.000

Link zum Förderprogramm

Thüringen

-

-

Stand September 2023. Förderprogramme sind vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel.

Alternative zur Förderung - Riester Guthaben für energetische Sanierung einsetzen

Ab dem 1. Januar 2024 können Wohneigentümer ihr Riester-Guthaben für Einzelmaßnahmen an selbstgenutzten Wohnimmobilien einsetzen. Folgende Maßnahmen fallen nach § 35c Absatz 1 Satz 3 EStG unter den neuen Verwendungszweck der Eigenheimrente:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Austausch von Fenstern und Außentüren sowie Heizungs- und Lüftungsanlagen (bei Letzterem auch der erstmalige Einbau)
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind Darüber hinaus sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 
  • Bescheinigung der Maßnahme durch ausführendes Fachunternehmen
  • Keine weitere Förderung, also kein BAFA Zuschuss, Steuervergünstigung, etc. 
  • Antrag zur förderunschädlichen Entnahme bei der Deutschen Rentenversicherung (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen)
  • Mindestentnahme von 6.000 Euro bei Umsetzung innerhalb von drei Jahren (anschaffungsnaher Aufwand) oder mindestens 20.000 Euro zu einem späteren Zeitpunkt

Steuerentlastung statt BAFA Förderung bei selbstgenutzter Immobilie

Die Kosten für Einzelmaßnahmen, für die auch eine BAFA Förderung beantragt werden kann, können alternativ zu 20% von der Steuer abgezogen werden. Der Abzug ist pro selbstgenutzter Immobilie oder Wohnung auf € 40.000 begrenzt. Um die Steuerentlastung in vollem Umfang zu erhalten, müssen Sie also € 200.000 in entsprechende Maßnahmen investieren.

Wichtig: Die Entlastung gibt es nicht auf einmal, sondern wird über 3 Jahre ausgezahlt. Die auf das entsprechende Jahr fallende Entlastung kann maximal so hoch sein wie die Steuerschuld und fällt bei geringer Steuerschuld entsprechend kleiner aus.

Verteilung der Steuerentlastung:

Jahr

Ermäßigung

Höchstbetrag*

1. Jahr

7 %

14.000 Euro

2. Jahr

7 %

14.000 Euro

3. Jahr

6 %

12.000 Euro

Gesamt

40.000 Euro

*pro selbstgenutzter Immobilie

Voraussetzung

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Austausch von Fenstern und Außentüren sowie Heizungs- und Lüftungsanlagen (bei Letzterem auch der erstmalige Einbau)
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind Darüber hinaus sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 
  • Bescheinigung der Maßnahme durch ausführendes Fachunternehmen
  • Keine weitere Förderung, also kein BAFA Zuschuss, Steuervergünstigung, etc. 
  • Antrag zur förderunschädlichen Entnahme bei der Deutschen Rentenversicherung (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen)
  • Mindestentnahme von 6.000 Euro bei Umsetzung innerhalb von drei Jahren (anschaffungsnaher Aufwand) oder mindestens 20.000 Euro zu einem späteren Zeitpunkt

Fazit

In den meisten Fällen bekommen Sie über einen BAFA Förderantrag deutlich schneller und nicht selten auch mehr Förderung, z.B. bekommen Sie über die Steuerentlastung für eine Wärmepumpe nur 20% statt 40% Förderung von der BAFA. Bei besonders hohen Investitionen kann sich im Einzelfall die Steuerentlastung lohnen, da Sie diese für Investitionen bis zu € 200.000 erhalten. Wichtig ist hier allerdings, dass Sie über eine entsprechend hohe Steuerlast verfügen. Auch kann sich die Steuerentlastung lohnen, falls Sie mit der Umsetzung vor Stellung des Förderantrags gestartet haben, da eine Förderung durch die BAFA ausgeschlossen ist.

5% mehr BAFA Förderung mit Sanierungsfahrplan (iSFP)

Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans (iSFP) kann sich in verschiedener Hinsicht sehr lohnen:

  • Der iSFP wird durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten erstellt. Er enthält eine detaillierte Analyse des Gebäudes und seiner energetischen Schwachstellen sowie eine Priorisierung empfohlener Sanierungsmaßnahmen, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern.
  • Die BAFA gewährt für alle Sanierungsmaßnahmen außer dem Heizungstausch 5%-Punkte mehr Förderung.
  • Die Kosten für die Erstellung des Sanierungsfahrplans (iSFP) werden in Höhe von bis zu 80% von der BAFA gefördert.

Über Bafaantragsservice.de können Sie ganz bequem einen geförderten Sanierungsfahrplan zum Festpreis beauftragen

Kostenlose Erstberatung vereinbaren

Häufige Fehler, die oft zum Verlust der Förderung führen können

Auftragsvergabe vor Antragstellung

Es dürfen keine Aufträge von Antragstellung vergeben werden, weil die Auftragsvergabe vor Antragstellung als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt und eine Förderung verhindert. In diesem Fall kann man nur noch von einer Steuererleichterung profitieren.

Antragstellung beim BAFA und KfW

Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden; eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen.

Zu wenig Förderung beantragt

Gerade in Zeiten steigender Preise, Handwerkermangel und Lieferketten Probleme besteht das Risiko, dass die Förderung zu knapp beantragt wird, deshalb empfiehlt es sich bei Antragstellung, sofern nicht bereits das maximale Fördervolumen ausgeschöpft ist, einen Sicherheitspuffer für etwaige Preissteigerungen einzukalkulieren.

Risiko bei Start vor Erhalt des Zuwendungsbescheides

Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.

Nichteinhaltung der technischen Mindestanforderungen

Die technischen Mindestanforderungen sind als Laie nur schwer zu überblicken, deshalb ist es unbedingt ratsam, die Angebote von den Fachbetrieben für die beantragten Maßnahmen durch einen Energieeffizienz-Experten prüfen zu lassen, da sonst das Risiko besteht die Förderung zu verlieren.

BAFA-Förderantrag selbst stellen oder Experten einbinden

Anträge

Förderungen für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) oder Heizungsoptimierung können grundsätzlich selbst beim BAFA beantragt werden.

Für die folgenden Anträge ist hingegen die Einbindung eines Energieeffizienz Experten notwendig:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Fachplanung und Baubegleitung

Werden mehrere Maßnahmen beantragt und ist es für mindestens eine Maßnahme verpflichtend, einen Energieeffizienz-Experten einzubinden, muss dieser in den gesamten Antrag eingebunden werden.

Auch gibt es bei selbst gestellten Anträgen keine 5% Förderbonus nach Erstellung eines Sanierungsfahrplans (iSFP).

Energetische Fachplanung und Baubegleitung

Vor der Förder-Antragstellung beim BAFA erstellt der Energieeffizienz-Experte eine technische Projektbeschreibung (TPB) der geplanten Maßnahme und prüft Handwerkerangebote. So können Sie sicher gehen, dass die Umsetzung auch der beantragten Förderung entspricht und die technischen Mindestanforderungen des BEG EM erfüllt. 

Nach Fertigstellung der Maßnahme bescheinigt der  Energieeffizienz-Experte mit einem technischen Projektnachweis (TPN), dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Mindestanforderungen erfüllt.  

Über Bafaantragsservice.de können Sie ganz bequem und kostenlos Angebote von zertifizierten Energieeffizienz-Experten erhalten. Eine Antragstellung ist meist in nur 3 Werktagen möglich.

BAFA-Förderantrag Stellung in 6 Schritten

1. Erstellung Sanierungsfahrplan (iSFP)

Sollten Sie nicht genau wissen, mit welcher Maßnahme Sie am besten starten oder einfach von den 5%-Punkten Extra-Förderung profitieren wollen, sollten Sie einen Sanierungsfahrplan bei einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten in Auftrag geben. Die Kosten werden bis zu 80% von der BAFA gefördert.

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2.Einholung von Angeboten/Beauftragung des Energieeffizienz-Experten

Zunächst sollten Sie einen Energieeffizienz-Experten mit der Antragstellung beauftragen und Angebote bei Fachbetrieben einholen. Hier können die Ergebnisse des Sanierungsfahrplans (iSFP) sehr hilfreich sein. Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt dann eine technische Projektbeschreibung.

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3.Antrag beim BAFA stellen

Den Antrag können Sie online beim BAFA selber stellen oder bevollmächtigen Sie einfach Ihren Energieeffizienz-Experten. Dieser kümmert sich dann um alles.

4.Auftragsvergabe/Vertragsabschluss

Sobald der Antrag gestellt ist, können Sie den Auftrag an das Fachunternehmen Ihrer Wahl vergeben. Die Förderantragstellung muss zwingend vor Auftragsvergabe erfolgen. Sollten Sie nach Antragstellung und vor Bewilligung der Förderung den Auftrag vergeben, besteht die Gefahr, dass nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.

5.Einreichung des Verwendungsnachweises

Nach Umsetzung der beantragten Förderung, bezahlen Sie alle Rechnungen der eingesetzten Fachunternehmen und Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt einen technischen Projektnachweis, mit dem er bescheinigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Mindestanforderungen des BEG EM erfüllt. Diesen Nachweis kann Ihr Experte ganz bequem für Sie bei dem BAFA einreichen.

6.Prüfung des Verwendungsnachweises und Auszahlung

Nach der positiven Prüfung des Verwendungsnachweis durch das BAFA erfolgt die Auszahlung der Förderung.

Informieren Sie sich in einer kostenlosen Erstberatung

Für Ihre Erstberatung planen unsere Berater 15-30 Minuten ein. Das Gespräch gliedert sich dabei in 5 Abschnitte:

1. Ihre Wünsche und Erwartungen

Zunächst möchte Ihr Berater genau Ihre Wünsche und Erwartungen an das Gespräch verstehen, um diese bestmöglich in das Gespräch zu integrieren. Wir wollen, dass Sie aus dem Gespräch rauskommen und das Gefühl haben, schon einen ganzen Schritt näher an Ihrer BAFA Förderung zu sein und danach nicht stundenlang Ihre Fragen eigenständig recherchieren müssen.

2. Ihr Gebäude

Um Sie zuverlässig beraten zu können, muss Ihr Berater ein paar Eckdaten zu Ihrem Gebäude abfragen. Keine Sorge, diese sollten Sie alle im Kopf haben.

3. Maßnahmen

Jetzt wird es konkret: Wissen Sie schon ganz genau, welche Maßnahmen Sie angehen wollen? Haben Sie schon Angebote? Ein Zeitplan? Ein Budget? Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, ob und ggf wie sie verschiedene Maßnahmen miteinander verbinden wollen? Wünschen Sie sich bei einzelnen Punkten Unterstützung? Oder brauchen Sie erstmal Orientierung und wünschen, dass Sie ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte vor Ort berät? Diese und andere Fragen wird Ihr Berater mit Ihnen klären. Keine Sorge, es macht gar nichts und ist völlig normal, wenn Sie noch keine finale Antwort auf alle Fragen haben.

4. Mögliche Förderungen

Sobald Ihr Berater Ihre individuelle Ausgangssituation verstanden hat, kann er Ihnen aufzeigen, welche Förderungen für Sie in Frage kommen, wie Sie sich diese ggf. kombinieren lassen und wie Ihre Förderung durch einfache Kniffe ggf. noch höher ausfallen kann.

5. So können wir Sie unterstützen

Zu guter Letzt zeigt Ihnen Ihr Berater auf, wie wir Sie in Ihrer individuellen Ausgangssituation unterstützen können und beantwortet Ihre Fragen. 

Wenn Sie überzeugt sind, dass wir der richtige Partner für Sie sind, unterbreiten wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich ein Angebot. Ab dann kann es, wenn Sie wünschen, sehr schnell gehen. Unsere Energieeffizienz-Experten können für Sie idR innerhalb von 3 Werktagen BAFA-Förderanträge stellen. Eine Vor-Ort-Beratung ist meist innerhalb von 14 Tagen möglich.

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Unsere Angebote für Sie

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FAQ

Ab wann kann ich einen Handwerker beauftragen, ohne meine Förderung zu verlieren?

Nach Antragstellung kann mit der Auftragsvergabe und der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.Es empfiehlt sich daher den Zuwendungsbescheid abzuwarten. Dieser wird oft schon innerhalb 1 Woche ab Antrag erteilt.

Kann ich bereits vor Förderzusage mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme starten?

Sobald der Förderantrag gestellt wurde ja. Wird jedoch vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden. Es empfiehlt sich daher den Zuwendungsbescheid abzuwarten. Dieser wird oft schon innerhalb 1 Woche ab Antrag erteilt.

Wie lange muss ich warten, bis ich eine Förderzusage erhalte?

Der Zuwendungsbescheid wird oft schon innerhalb 1 Woche nach Antrag von der BAFA erteilt.

Wie lange braucht die BAFA zur Auszahlung der Fördermittel?

Sobald die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen ist und der Verwendungsnachweis bei der BAFA eingegangen ist, dauert die Auszahlung der Förderung idR ca. 5 Wochen.

Was kostet der Service von Bafaantrag.de?

Das ist abhängig von dem konkreten Förderantrag. Sie erhalten von uns immer vorab ein individuelles Angebot. Die Höhe Ihres Eigenanteils beträgt min. 250€.

Warum kann die Förderung nur durch einen Enerieeffizienz-Experten (EEE) beantragt werden?

Im Rahmen der Antragstellung in der BEG EM ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Dieser ist grundsätzlich für das Bauvorhaben vorhabenbezogen unabhängig zu beauftragen. Dies gilt für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes und Fachplanung und Baubegleitung. Bei den förderfähigen Maßnahmen Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) oder Heizungsoptimierung ist die Einbindung eines EEE optional.

Kümmert sich der Energieeffizienz-Experten (EEE) auch um die Erstellung des technischen Projektnachweis (TPN) und die Einreichung des Verwendungsnachweises?

JA. Bei uns ist die Arbeit nicht mit der Antragstellung vorbei. Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) begleitet Sie durch den ganzen Prozess und kümmert sich selbstverständlich auch um die Erstellung des technischen Projektnachweis (TPN) und die Einreichung des Verwendungsnachweises.

Wer ist BafaAntragsservice?

BafaAntragsservice ist ein privatwirtschaftlicher Dienstleister, der Hauseigentümer bei der Beantragung von Förderzuschüssen bei BAFA und KfW unterstützt. BafaAntragsservice arbeitet hierzu mit verschiedenen Energieeffizienz-Experten zusammen, die in der DENA-Liste gelistet sind.