BAFA Förderantrag
für den Tausch Ihrer
Heizkörper

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So funktioniert es

Über uns

BafaAntragsservice ist ein Service von Energieberatern für Hauseigentümer - privatwirtschaftlich, schnell und zuverlässig.

Förderung für Ihre Heizung richtig beantragen

Der Austausch einer Heizung wird aktuell mit bis zu € 24.000 von dem BAFA gefördert, es gibt jedoch einiges zu beachten. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten durch den BAFA, Kombinationsmöglichkeiten mit weiteren Förderungen, Alternativen und häufige Fehler, die zum Verlust der Förderung führen können, auch gehen wir auf die Frage ein, für wen es sich lohnt mit seinem Förderantrag bis 2024 zu warten. Zum Schluss gibt es noch eine Übersicht, wie der Förderantrag Schritt für Schritt abläuft und was Sie in unserer kostenlosen Erstberatung erwartet.

Voraussetzung und technische Mindestanforderungen für BAFA Förderung

Fördergegenstand

Gefördert werden effiziente Wärmeerzeuger und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie die Errichtung, der Umbau, die Erweiterung des Gebäudenetzes oder der Anschluss an ein Gebäude- oder an ein Wärmenetz.

Optimale Dimensionierung der Anlage durch Heizlastberechnung und Hydraulischer Abgleich

Um die Dimensionierung der Heizungsanlage festzulegen, ist eine Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 durchzuführen. Dabei sind Vereinfachungen möglich, z.B. durch einen hydraulischen Abgleich. Der hydraulische Abgleich kann von dem Fachunternehmen, das die Anlage verbauen soll, durchgeführt werden und wird in einem mit dem BAFA abgestimmten Musterformular des VdZ bestätigt. Hierbei muss seit dem 01.01.2023 das deutlich genauere Verfahren B angewendet werden, in dem die Heizlast raumweise berechnet wird.

Technische Mindestanforderungen

Neben dem hydraulischen Abgleich sind die Durchführung von einer ganzen Reihe an Maßnahmen und die Installation diverser technischer Komponenten für eine Förderung erforderlich. Um die Förderung nicht zu gefährden, empfiehlt es sich einen Energieeffizienz-Experten einzubinden. Dieser prüft u.a. das Angebot des Fachunternehmers und berät bei Bedarf hinsichtlich nötiger Anpassungen.

Antragstellung durch Energieeffizienz-Experten

Der Förderantrag kann ganz bequem und sicher durch einen Energieeffizienz-Experten gestellt werden. Wir arbeiten ausschließlich mit geprüften Energieeffizienz-Experten, die eine offizielle Zulassung durch die Deutsche Energie-Agentur (dena) für Förderprogramme des Bundes haben. Der Energieeffizienz-Experte prüft zunächst das Angebot für welches Sie einen Förderantrag stellen möchten und kümmert sich dann um die komplette Abwicklung mit dem BAFA.

10% Heizungstausch Bonus

Wenn Sie Ihre betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicher Heizungsanlage gegen eine förderfähige Heizungsanlage austauschen und die alte Heizung fachgerecht entsorgen, können zusätzlich zur Basisförderung 10%-Punkte Bonus Förderung erhalten.

Tauschen Sie zB Ihre Ölheizung gegen eine Solarthermie Heizung, erhalten Sie statt 25% Förderung, sogar 35% Förderung.

Bei einer Gaszentralheizung ist zu beachten, dass diese bereits mindestens 20 Jahre in Betrieb ist. Darüber hinaus darf Ihr Gebäude nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden, ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen.

BAFA- und KFW-Förderungen kombinieren

Ein KfW-Darlehen mit Zinsvorteil und Tilgungszuschuss kann bei der energetischen Sanierung des gesamten Gebäudes sehr attraktiv sein. Es müssen jedoch für das gesamte Gebäude die energetischen Anforderungen des BEG erreicht werden. Damit scheidet es für die Finanzierung von einem Heizungstausch aus. Auch wenn die BAFA Förderung grundsätzlich mit weiteren Förderungen kombiniert werden kann, ist die Kombination mit dem KfW Wohngebäude Kredit (261) ausgeschlossen.

Bei der Sanierung des gesamten Gebäudes nach den folgenden BEG Anforderungen, kommt der KfW Wohngebäude Kredit (261) in Höhe von bis zu € 150.000 pro Wohneinheit und bis zu

45% Tilgungszuschuss als attraktive Alternative zur BAFA Förderung von Einzelmaßnahmen in Betracht:

Standard

Bedingung

Denkmal

Das Gebäude unterliegt dem Denkmalschutz.

Denkmal EE

Mindestens 65 % des Energiebedarfs für das Gebäude stammt aus erneuerbaren Energien.

85

Es werden nur 85 % des Primärenergiebedarfs benötigt.

85 EE

Mindestens 65 % des Energiebedarfs für das Gebäude stammt aus erneuerbaren Energien.

70

Es werden nur 70 % des Primärenergiebedarfs benötigt.

70 EE

Mindestens 65 % des Energiebedarfs für das Gebäude stammt aus erneuerbaren Energien.

55

Es werden nur 55 % des Primärenergiebedarfs benötigt.

55 EE

Mindestens 65 % des Energiebedarfs für das Gebäude stammt aus erneuerbaren Energien.

40

Es werden nur 40 % des Primärenergiebedarfs benötigt.

40 EE

Mindestens 65 % des Energiebedarfs für das Gebäude stammt aus erneuerbaren Energien.

BAFA-Förderungen durch regionale Förderungen ergänzen

Viele Länder bieten regionale Förderprogramme an, die meist mit einer BAFA- oder KFW Förderung kombinierbar sind. Im folgenden eine Übersicht:

Bundesland

Zuschüsse

Darlehen

Weitere Informationen

Baden Württemberg

-

€ 5.000-200.000

Link zum Förderprogramm

Bayern

Für Vermieter bis € 500 Zuschuss pro Quadratmeter

Link zum Förderprogramm

Berlin

Für Heizung und Anlagentechnik bis 25% Zuschuss, max € 15.000 pro Wohneinheit

Link zum Förderprogramm

Brandenburg

Tilgungszuschuss bei Erreichen bestimmter energetischer Standards, pro Kind € 5.000 und bei geringem Einkommen weitere Tilgungszuschüsse möglich. Es gelten Einkommensgrenzen.

Zinsloses Darlehen bis € 150.000 min Invest € 500/qm

Link zum Förderprogramm

Bremen

-

-

Hamburg

Gebäudehülle, Baubegleitung, Heizung

bis € 25.000 pro Wohneinheit

Link zum Förderprogramm

Hessen

Mehrkosten der Sanierung zum Passivhaus werden mit bis zu 50% gefördert

-

Link zum Förderprogramm

Bundesland

Zuschüsse

Darlehen

Weitere Informationen

Mecklenburg-Vorpommern

25% Tilgungszuschuss

Zinsloses Darlehen bis € 120.000 /Wohneinheit, 80% der zuwendungsfähigen Kosten, max € 1.500/qm

Link zum Förderprogramm

Niedersachsen

-

bis € 50.000 + € 5.000 pro Kind

Link zum Förderprogramm

NRW

Bis 50% Tilgungszuschuss

bis € 200.000 für kleinere und mittlere Einkommen

Link zum Förderprogramm

Rheinland Pfalz

bis 25% Tilgungszuschuss für kleine und mittlere Einkommen

Zinsgünstiges Darlehen, höhe Abhängig von Anzahl der Kinder

Link zum Förderprogramm

Saarland

-

max € 60.000 pro Wohneinheit

Link zum Förderprogramm

Sachsen

-

-

Sachsen Anhalt

-

€ 10.000-50.000 pro Wohneinheit

Link zum Förderprogramm

Schleswig Holstein

-

Verschiedene ab € 15.000

Link zum Förderprogramm

Thüringen

-

-

Stand September 2023. Förderprogramme sind vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel.

Alternative zur Förderung - Riester Guthaben für Heizungstausch einsetzen

Ab dem 1. Januar 2024 können Wohneigentümer ihr Riester-Guthaben nach § 35c Absatz 1 Satz 3 EStG für den Heizungstausch in selbstgenutzten Wohnimmobilien einsetzen. Voraussetzung ist, dass eine Heizung verbaut wird, für die alternativ eine BAFA Förderung beantragt werden könnte.


Darüber hinaus sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Bescheinigung des Heizungstauschs durch ausführendes Fachunternehmen
  • Keine weitere Förderung, also kein BAFA Zuschuss, Steuervergünstigung, etc. 
  • Antrag zur förderunschädlichen Entnahme bei der Deutschen Rentenversicherung (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen)
  • Mindestentnahme von 6.000 Euro bei Umsetzung innerhalb von drei Jahren (anschaffungsnaher Aufwand) oder mindestens 20.000 Euro zu einem späteren Zeitpunkt

Steuerentlastung statt BAFA Förderung bei selbstgenutzter Immobilie

Die Kosten für den Heizungstausch, für die auch eine BAFA Förderung beantragt werden kann, können alternativ zu 20% von der Steuer abgezogen werden. Der Abzug ist pro selbstgenutzter Immobilie oder Wohnung auf € 40.000 begrenzt. Um die Steuerentlastung in vollem Umfang zu erhalten, müssen Sie also € 200.000 in entsprechende Maßnahmen investieren.

Wichtig: Die Entlastung gibt es nicht auf einmal, sondern wird über 3 Jahre ausgezahlt. Die auf das entsprechende Jahr fallende Entlastung kann maximal so hoch sein wie die Steuerschuld und fällt bei geringer Steuerschuld entsprechend kleiner aus.

Verteilung der Steuerentlastung:

Jahr

Ermäßigung

Höchstbetrag*

1. Jahr

7 %

14.000 Euro

2. Jahr

7 %

14.000 Euro

3. Jahr

6 %

12.000 Euro

Gesamt

40.000 Euro

*pro selbstgenutzter Immobilie

Voraussetzung

  • Der Heizungstausch wird zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 ausgeführt
  • Immobile wird selbst genutzt und ist älter als 10 Jahre
  • Ausführung erfüllt die BEG EM Vorgaben und erfolgt durch anerkanntes Fachunternehmen und wird von diesem bescheinigt
  • Rechnung in deutscher Sprache und Zahlung per Überweisung
  • Steuererklärung in jedem Jahr der Steuerentlastung machen

Fazit

In den meisten Fällen bekommen Sie über einen BAFA Förderantrag deutlich schneller und nicht selten auch mehr Förderung, z.B. bekommen Sie über die Steuerentlastung für eine Wärmepumpe nur 20% statt 40% Förderung von dem BAFA. Bei besonders hohen Investitionen kann sich im Einzelfall die Steuerentlastung lohnen, da Sie diese für Investitionen bis zu € 200.000 erhalten. Wichtig ist hier allerdings, dass Sie über eine entsprechend hohe Steuerlast verfügen. Auch kann sich die Steuerentlastung lohnen, falls Sie mit der Umsetzung vor Stellung des Förderantrags gestartet haben, da eine Förderung durch die BAFA ausgeschlossen ist.

Förderzuschuss Heizungstausch - Was ändert sich ab 2024?

Viele Menschen fragen sich aktuell, ob sie 2023 oder 2024 mit mehr Förderung für ihre neue Heizung rechnen können. Im Folgenden versuchen wir eine Antwort auf die Frage zu geben.

Was ändert sich ab 2024?

  • Die maximale förderfähige Investitionssumme für die erste Wohneinheit sinkt von 60.000€ auf 30.000€.
  • Gleichzeitig steigt die Basisförderung für eine neue Heizung auf 30%.
  • Der Wechselbonus von einer alten Gas- oder Ölheizung auf eine förderfähige Heizung steigt von 10% auf 20%.
  • Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von unter 40.000€ im Jahr bekommen 30% zusätzliche Förderung, was insbesondere für viele Rentner sehr interessant sein dürfte.
  • Zur Finanzierungs des Heizungstauschs ist ein Zinsvergünstigtes Darlehen von der KfW geplant, für Antragsteller mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von unter 90.000€.
  • Die maximale Förderung steigt damit von aktuell 40% auf 70%.

Wer sollte genau prüfen, ob eine Antragstellung in 2023 nicht günstiger ist?

  • Alle, die mit einer größeren/teuren Heizungsanlage rechnen, da die förderfähigen Investitionskosten von 60.000€ auf 30.000€ sinken. 
  • Alle, die über ein höheres zu versteuerndes Haushaltseinkommen als 40.000€ verfügen, da sehr viele neue Heizungen über 30.000€ kosten und sie nicht von den 30% Zusatzförderung profitieren werden.
  • Wenn Sie Ihr Gebäude ans Wärmenetz anschließen wollen, können Sie in den meisten Fällen in 2023 mit einer höheren Förderung rechnen.

Für wen lohnt sich meistens das Warten?

  • Für alle, die eine einfache Luftwärmepumpe für ihr Einfamilienhaus planen und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von unter 40.000€ haben, also in vielen Fällen Rentner. 
  • Für alle, die darauf angewiesen sind, ihre neue Heizung zu finanzieren und über ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von unter 90.000€ verfügen und eine eher günstige Heizungsanlage planen. 
  • Wenn Sie eine Biomasseheizung planen. Ab 2024 steigt die maximale Förderung für die erste Wohneinheit von 12.000€ auf 21.000€.

Lassen Sie sich beraten

Ob besser noch in 2023 die Förderung beantragen oder bis 2024 warten, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch, was der für Sie beste Weg zur maximalen Förderung ist.

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Häufige Fehler, die oft zum Verlust der Förderung führen können

Auftragsvergabe vor Antragstellung

Es dürfen keine Aufträge von Antragstellung vergeben werden, weil die Auftragsvergabe vor Antragstellung als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt und eine Förderung verhindert. In diesem Fall kann man nur noch von einer Steuererleichterung profitieren.

Antragstellung beim BAFA und KfW

Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden; eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen.

Zu wenig Förderung beantragt

Gerade in Zeiten steigender Preise, Handwerkermangel und Lieferketten Probleme besteht das Risiko, dass die Förderung zu knapp beantragt wird, deshalb empfiehlt es sich bei Antragstellung, sofern nicht bereits das maximale Fördervolumen ausgeschöpft ist, einen Sicherheitspuffer für etwaige Preissteigerungen einzukalkulieren.

Minderwertige Ausführung zum Antrag

Wird z.B. die Förderung für eine Erdwärmepumpe beantragt und eine Luftwärmepumpe verbaut, geht die BAFA Förderung verloren, da die Ausführung minderwertig zum Antrag ist. In diesem Fall kann nur noch eine steuerliche Erleichterung geltend gemacht werden. Umgekehrt ist der Einbau einer Erdwärmepumpe bei Förderantrag für eine Luftwärmepumpe idR kein Problem.

Risiko bei Start vor Erhalt des Zuwendungsbescheides

Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.

Nichteinhaltung der technischen Mindestanforderungen

Die technischen Mindestanforderungen sind als Laie nur schwer zu überblicken, deshalb ist es unbedingt ratsam, die Angebote von den Fachbetrieben für die beantragten Maßnahmen durch einen Energieeffizienz-Experten prüfen zu lassen, da sonst das Risiko besteht die Förderung zu verlieren.

BAFA-Förderantrag selbst stellen oder Experten einbinden

Grundsätzlich ist es möglich einen BAFA Förderantrag für den Tausch oder die Optimierung einer Heizung selbst zu beantragen. In diesem Fall sollten Sie allerdings mit allen einhergehenden Maßnahmen und technischen Mindestanforderungen für einen Heizungstausch oder -Optimierung vertraut sein, um nicht die Förderung zu gefährden. So ist bei einem Heizungstausch, neben dem hydraulischen Abgleich, die Durchführung von einer ganzen Reihe an Maßnahmen und die Installation diverser technischer Komponenten für eine Förderung erforderlich.

Um die Förderung nicht zu gefährden, empfiehlt es sich in den meisten Fällen als Laie einen Energieeffizienz-Experten einzubinden.

Wir arbeiten ausschließlich mit geprüften Energieeffizienz-Experten, die eine offizielle Zulassung durch die Deutsche Energie-Agentur (dena) für Förderprogramme des Bundes haben. Der Energieeffizienz-Experte prüft zunächst das Angebot für welches Sie einen Förderantrag stellen möchten und kümmert sich dann um die komplette Abwicklung mit dem BAFA.

So läuft der Förderantrag für eine Heizung bei dem BAFA ab

1. Einholung von Angeboten/Beauftragung des Energieeffizienz-Experten

Zunächst sollten Sie einen Energieeffizienz-Experten mit der Antragstellung beauftragen und Angebote bei Fachbetrieben einholen. 

Über Bafaantragsservice.de können Sie ganz bequem und kostenlos Angebote von zertifizierten Energieeffizienz-Experten erhalten.

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2. Antrag beim BAFA stellen

Den Antrag können Sie online beim BAFA selber stellen oder bevollmächtigen Sie einfach Ihren Energieeffizienz-Experten. Dieser kümmert sich dann um alles.

3. Auftragsvergabe/Vertragsabschluss

Sobald der Antrag gestellt ist, können Sie den Auftrag an das Fachunternehmen Ihrer Wahl vergeben. Die Förderantragstellung muss zwingend vor Auftragsvergabe erfolgen. Sollten Sie nach Antragstellung und vor Bewilligung der Förderung den Auftrag vergeben, besteht die Gefahr, dass nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden. 

4.Einreichung des Verwendungsnachweises

Nach Umsetzung der beantragten Förderung, bezahlen Sie alle Rechnungen der eingesetzten Fachunternehmen und Ihr Energieeffizienz-Experte kümmert sich um alle notwendigen Bescheinigungen, u.a. vom Beauftragten Fachunternehmen. Die nötigen Nachweise kann Ihr Experte ganz bequem für Sie bei dem BAFA einreichen.

5.Prüfung des Verwendungsnachweises und Auszahlung

Nach der positiven Prüfung des Verwendungsnachweis durch das BAFA erfolgt die Auszahlung der Förderung

Informieren Sie sich in einer kostenlosen Erstberatung

Für Ihre Erstberatung planen unsere Berater 15-30 Minuten ein. Das Gespräch gliedert sich dabei in 5 Abschnitte:

1. Ihre Wünsche und Erwartungen

Zunächst möchte Ihr Berater genau Ihre Wünsche und Erwartungen an das Gespräch verstehen, um diese bestmöglich in das Gespräch zu integrieren. Wir wollen, dass Sie aus dem Gespräch rauskommen und das Gefühl haben, schon einen ganzen Schritt näher an Ihrer BAFA Förderung zu sein und danach nicht stundenlang Ihre Fragen eigenständig recherchieren müssen.

2. Ihr Gebäude

Um Sie zuverlässig beraten zu können, muss Ihr Berater ein paar Eckdaten zu Ihrem Gebäude abfragen. Keine Sorge, diese sollten Sie alle im Kopf haben.

3. Maßnahmen

Jetzt wird es konkret: Wissen Sie schon ganz genau, welche Maßnahmen Sie angehen wollen? Haben Sie schon Angebote? Ein Zeitplan? Ein Budget? Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, ob und ggf wie sie verschiedene Maßnahmen miteinander verbinden wollen? Wünschen Sie sich bei einzelnen Punkten Unterstützung? Oder brauchen Sie erstmal Orientierung und wünschen, dass Sie ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte vor Ort berät? Diese und andere Fragen wird Ihr Berater mit Ihnen klären. Keine Sorge, es macht gar nichts und ist völlig normal, wenn Sie noch keine finale Antwort auf alle Fragen haben.

4. Mögliche Förderungen

Sobald Ihr Berater Ihre individuelle Ausgangssituation verstanden hat, kann er Ihnen aufzeigen, welche Förderungen für Sie in Frage kommen, wie Sie sich diese ggf. kombinieren lassen und wie Ihre Förderung durch einfache Kniffe ggf. noch höher ausfallen kann.

5. So können wir Sie unterstützen

Zu guter Letzt zeigt Ihnen Ihr Berater auf, wie wir Sie in Ihrer individuellen Ausgangssituation unterstützen können und beantwortet Ihre Fragen. 

Wenn Sie überzeugt sind, dass wir der richtige Partner für Sie sind, unterbreiten wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich ein Angebot. Ab dann kann es, wenn Sie wünschen, sehr schnell gehen. Unsere Energieeffizienz-Experten können für Sie idR innerhalb von 3 Werktagen einen BAFA-Förderantrag für Heizungstausch oder -Optimierung stellen.

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FAQ

Ab wann kann ich einen Handwerker beauftragen, ohne meine Förderung zu verlieren?

Nach Antragstellung kann mit der Auftragsvergabe und der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.Es empfiehlt sich daher den Zuwendungsbescheid abzuwarten. Dieser wird oft schon innerhalb 1 Woche ab Antrag erteilt.

Kann ich bereits vor Förderzusage mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme starten?

Sobald der Förderantrag gestellt wurde ja. Wird jedoch vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden. Es empfiehlt sich daher den Zuwendungsbescheid abzuwarten. Dieser wird oft schon innerhalb 1 Woche ab Antrag erteilt.

Wie lange muss ich warten, bis ich eine Förderzusage erhalte?

Der Zuwendungsbescheid wird oft schon innerhalb 1 Woche nach Antrag von der BAFA erteilt.

Wie lange braucht die BAFA zur Auszahlung der Fördermittel?

Sobald die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen ist und der Verwendungsnachweis bei der BAFA eingegangen ist, dauert die Auszahlung der Förderung idR ca. 5 Wochen.

Was kostet der Service von Bafaantrag.de?

Das ist abhängig von dem konkreten Förderantrag. Sie erhalten von uns immer vorab ein individuelles Angebot. Die Höhe Ihres Eigenanteils beträgt min. 250€.

Warum kann die Förderung nur durch einen Enerieeffizienz-Experten (EEE) beantragt werden?

Im Rahmen der Antragstellung in der BEG EM ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Dieser ist grundsätzlich für das Bauvorhaben vorhabenbezogen unabhängig zu beauftragen. Dies gilt für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes und Fachplanung und Baubegleitung. Bei den förderfähigen Maßnahmen Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) oder Heizungsoptimierung ist die Einbindung eines EEE optional.

Kümmert sich der Energieeffizienz-Experten (EEE) auch um die Erstellung des technischen Projektnachweis (TPN) und die Einreichung des Verwendungsnachweises?

JA. Bei uns ist die Arbeit nicht mit der Antragstellung vorbei. Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) begleitet Sie durch den ganzen Prozess und kümmert sich selbstverständlich auch um die Erstellung des technischen Projektnachweis (TPN) und die Einreichung des Verwendungsnachweises.

Wer ist BafaAntragsservice?

BafaAntragsservice ist ein privatwirtschaftlicher Dienstleister, der Hauseigentümer bei der Beantragung von Förderzuschüssen bei BAFA und KfW unterstützt. BafaAntragsservice arbeitet hierzu mit verschiedenen Energieeffizienz-Experten zusammen, die in der DENA-Liste gelistet sind.