Wir sind Energieberater und unterstützen Sie rundum Fördermittel für Fernwärme / Nahwärme

Wussten Sie, dass es bis zu 70% Zuschuss für eine neue Heizung gibt? Berechnen Sie jetzt kostenlos wieviel Förderung Sie erhalten können.
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So funktioniert es

Über uns

BafaAntragsservice ist ein Service von Energieberatern für Hauseigentümer - privatwirtschaftlich, schnell und zuverlässig.

Förderkonditionen im Überblick

Für die Förderung von Nah- und Fernwärmeanschlüssen ist weiterhin das BAFA zuständig. Neubauten sind von der Förderung ausgeschlossen. Folgende Förderzuschüsse können beantragt werden:

30% Grundförderung

Für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen, zB. Einbau einer Wärmepumpe, Solarthermieanlage oder Biomasseheizung. 

Die Grundförderung steht allen privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen und Contractoren offen. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% erhältlich. 

Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten

30% einkommensabhängiger Bonus

Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr, dies entspricht meist ungefähr 50.000€ Bruttoeinkommen. 

Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus dem Einkommen eines Kalenderjahres der im Haushalt wohnenden selbstnutzenden (Mit-)Eigentümer sowie deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder der Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung. 

Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen. Also für Anträge in 2024 ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen aus 2022 und 2021 maßgeblich.

20% Geschwindigkeitsbonus

Diesen erhalten Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum für den frühzeitigen Umstieg auf erneuerbare Energien. Gilt zum Beispiel für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-oder Nachtspeicher-Heizungen sowie von Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt). Bis zum 31. Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20%, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst also auf 17% ab 1. Januar 2029. Der Geschwindigkeitsbonus ist für vermietete Wohneinheiten ausgeschlossen.

Bis zu 70% Gesamtförderung

Die Förderungen können auf bis zu 70% Gesamt-förderung addiert werden und ermöglichen so eine attraktive und nachhaltige Investition.

Maximal förderfähige Investitionskosten für den Heizungstausch in Wohngebäuden

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